Heubelüftungsanlage in einem Landwirtschaftsbetrieb
Antwort: im vorliegenden Fall nein
| Bild 15 | Gewerbe | Bemerkungen |
| ohne Blitzschutz | nein | In der Regel genügt der im Kabel geführte PE-Leiter |
| mit Blitzschutz | ja | wenn Abstand zu Aussenhülle Gebäude < 2m beträgt |
Landwirtschaftliche Gebäude gelten als Gewerbe. Blitzschutz über 3000m3 Raumvolumen erforderlich.