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Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV)

 

Die neue Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) ist auf den 1.1.2002 in Kraft getreten

Was Eigentümer und Betreiber von elektrischen Installationen wissen müssen:

Der Eigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich.

Die elektrischen Installationen dürfen im normalen Betrieb und im voraussehbaren Störungsfall keine Personen und Sachen gefährden.

Der Eigentümer hat die Pflicht den Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen einzureichen und Sicherheitsnachweise sowie technische Unterlagen aufzubewahren.

 

Wann braucht es einen Sicherheitsnachweis?

Neuinstallationen:

Der Sicherheitsnachweis ist bei neuen Installationen, bei Änderungen und Erweiterungen notwendig.

Vor der Übernahme von neuen Installationen, die einer Kontrollperiode von 20 Jahren unterliegen (Wohnbauten), muss der Eigentümer vom Ersteller (Elektroinstallateur) den Sicherheitsnachweis verlangen und dem Netzbetreiber einreichen.

Vor der Übernahme von neuen Installationen, die einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren unterliegen, muss der Eigentümer vom Ersteller (Elektroinstallateur) das Protokoll der Schlusskontrolle verlangen. Der Sicherheitsnachweis muss durch eine kontrollberechtigte Firma (z.B. die Firma Schättin), die nicht an der Ausführung oder Planung beteiligt war im Auftrag des Eigentümers erstellt werden. Dieser Sicherheitsnachweis ist dem Netzbetreiber einzureichen.

Bestehende Installationen:

Der Sicherheitsnachweis wird auch bei bestehenden Anlagen periodisch fällig. Je nach Gefahrenklasse muss der Sicherheitsnachweis vom Eigentümer in unterschiedlichen Abständen der Netzbetreiberin eingereicht werden.

Der Eigentümer wird von der Netzbetreiberin aufgefordert, innert 6 Monaten die Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

Der Eigentümer bestimmt eine kontrollberechtigte Firma seiner Wahl ( z.B. uns, die Firma Schättin), mit dieser Prüfung und erhält nach der Behebung allfälliger Mängel den Sicherheitsnachweis. Dieser Sicherheitsnachweis ist der Netzbetreiberin einzureichen.

 

Wann ist elektrischer Strom gefährlich?

Strom ist alltäglich und praktisch. Er ist aber gefährlich, wenn er in fehlerhaften Installationen oder Geräten fliesst und wenn er unsachgemäss angewendet wird. Dann können Unfälle und Brände entstehen.

An elektrischen Installationen, Apparaten und Anlagen entstehen durch Alterung, Abnützung und Witterung Schäden, die nicht ohne weiteres sichtbar sind. Ohne regelmässige Prüfung kommen diese meist erst zu spät, oft durch Brände oder Unfälle, zum Vorschein.

Mangelhafte Anschlüsse, Abnützung und Alterung führen bei elektrischen Installationen zu Isolationsfehlern, die durch Messungen bei der Sicherheitsprüfung entdeckt werden.

Um Unfälle und Brände zu verhüten, werden regelmässig Prüfungen elektrischer Anlagen durchgeführt.

Verordnungstext der Niederspannungsverordnung (NIV) des Bundesrates vom 7. November 2001 (pdf-Format 48 kb)