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Kontrollperioden nach NIV 2002

Die neue Niederspannungsverordnung 8NIV) bestimmt die Kontrollperioden für Installationen. Sie stuft die Standorte der Installationen nach geschätzten Gefahrenpotenzialen ein. Das ergibt eine unterschiedliche Kontrollperiode.

Gemäss der technischen Kommission des Starkstrominspektorates gelten folgende Perioden:

    Standort, Anlage Kontrollperiode in Jahren
    1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre
    Wohnbauten - EFH, Eigentumswhg., MFH
    X
    Bauten mit Personenansammlung
    Kino, Theater, Dancing, Alters- und Kinderheime
    X
    Schulhäuser und Hochschulen
    X
    Kindergarten
    X
    Warenhäuser
    X
    Laden, Kiosk
    X
    Restaurant und Hotel
    X
    Museen
    X
    Kirchen
    X
    Messehallen
    X
    Büro, Banken, Versicherungen
    X
    Gewerberäume
    Betriebsräume in der Industrie und dem Grossgewerbe
    X
    Korrosive Räume
    X
    Labor und Prüffelder
    X
    Feuergefährliche gewerbliche Räume
    X
    Nasse gewerblich genutze Räume
    X
    Tankstellen und Autoreperaturwerkstätten
    X
    andere Reperaturwerkstätten
    X
    Werkstätten
    X
    Landwirtschaft
    Wohngebäude
    X
    Stall und Scheune
    X
    Baustellen und Märkte
    X
    Sport- und Vergnügungsboote
    X
    Campingplätze und Bootsanlegeplätze
    X
    Militäranlagen
    Zeughäuser
    X
    Kasernen
    X
    Zivilschutzanlagen
    X
    med. genutzte Räume
    Kat. 1
    X
    Kat. 2
    X
    Ex-Zonen
    Gas Ex-Zone 2
    X
    Staub Ex-Zone 22
    X

    Quelle: info des SEV